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Glasgemälde 1548

Drei Zürichsee-Schiffmeister, ein Glasgemälde von 1548 und die Nazis

Die Geschichte dahinter

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1362 bestätigte Karl IV. der Stadt Zürich das Verfügungsrecht über den Zürichsee. Demnach durfte auf dem Zürichsee nur die Zürcher Zunft zur Schiffleuten die Schifffahrt als Gewerbe betreiben. Dass sie versuchte, alle andern Seeanlieger zu verdrängen, führte chronisch zu Konflikten, vor allem mit den Schiffleuten von Wädenswil, Richterswil und Lachen. Aus Zürcher Sicht verhielten sich besonders die Richterswiler unbotmässig und mussten immer wieder ermahnt und gebüsst werden.

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Oberwasser-Schiffeinung: Schiffmeistergesellschaft

Nach 1530 wurden diese Interessenkonflikte Teil der gesamteidgenössischen Auseinandersetzung. Während sich Zürich reformierte und Schwyz altgläubig blieb, wurde Glarus in einen katholischen und einen protestantischen Teil gespaltet, womit wiederum Zürich und Schwyz leben konnten. 1531 unterlag Zürich im Zweiten Kappeler Krieg militärisch den katholischen Orten und wurde in eine schwere Krise gestürzt. Sie beendete auch das Zürcher Monopol auf dem See, was den Warentransport betraf: Nach "vill Zank, Span [Streitigkeit, Zerwürfnis] und unglichem Verstand" kam am 26. November 1532 unter den drei Orten auf der Basis (fast) völliger Gleichberechtigung eine Oberwasser-Schiffeinung für den Zürich- und den Walensee zustande. Die bisher nur unwillig geduldeten Schwyzer und Glarner wurden zu Partnern aufgewertet. Dafür, dass Zürich einen Teil seiner Warentransportrechte auf dem Zürichsee abtreten musste, erhielt es wenigstens Nutzungsrechte an der Linth.

"Einung" ist ein Wort mit mehreren Bedeutungen. Es kann Übereinkunft, Vertrag, Vergleich meinen, oder Ordnung, Rechtsatzung, oder auch für den Strafsatz beim Bruch von Geboten und Verboten stehen. Hier bedeutet es mehr als "Einigung", nämlich Gesellschaftsbildung, eine auf Eid begründete Personenverbindung. Es wurde eine Schiffmeistergesellschaft geschaffen, die den drei Orten gleichmässig unterstand. Jeder Ort bestellte einen Schiffmeister nach eigener Wahl: "dapfere fromme und redliche männer". Während die Zürcher Schiffmeister hauptberuflich Schiffer waren, arbeiteten jene von Schwyz und Glarus, wenn sie nicht ihr Amt versahen, meistens als Wirte. Zu ihren Knechten wurde festgelegt, sie sollten "den meistern gehorsam sin in allen zymlichen billichen sachen". Sowohl die Schiffmeister wie die Knechte durften "nit spilen noch huoren, es nit einander gfarlich bringen und zuotrinken". Diese Verbote stiessen nicht durchwegs auf Verständnis.

Die Schiffmeister wirtschafteten in Bezug auf alle von Zürich nach Walenstadt oder umgekehrt geführten Waren gemeinschaftlich. Zusammen trugen sie die Ausgaben für Taue usw., teilten den Gewinn und hafteten auch solidarisch. Sie mussten Bürgschaft leisten für allen Schaden, der einem von ihnen zur Last gelegt wurde. Eine Besonderheit galt für Weintransporte: Die Schiffleute, die beim Rudern arg ins Schwitzen kommen konnten, nahmen sich gewohnheitsmässig das Recht heraus, die Weinfässer ein wenig zu erleichtern. Die Schifffahrtsordnung legte deshalb fest: Wenn Wein geführt wurde, durften bei der Ankunft nicht mehr als ein bis zwei Mass fehlen.

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Kontrollen durch Seevögte und das "Leiden"

Die Einhaltung dieser Ordnung wurde mehrfach gesichert. So waren Seevögte vorgesehen: drei von Schwyz und Glarus zur Aufsicht über den Obersee sowie zwei zürcherische für den unteren Bereich. Ausserdem waren die Schiffleute verpflichtet, zu "leiden", nämlich Verstösse anderer anzuzeigen. Diese Pflicht galt allgemein für Übertretungen. Zum Beispiel sollte man auch "die personnen, so beschiß und betrüg gebrucht", "leyden". Oder die Metzger anzeigen, die ihr Fleisch teurer verkauften, als die Fleischschätzer es taxiert hatten.

Das Glasgemälde der drei Schiffmeister

Ein Glasgemälde von 1548 gibt die damaligen Verhältnisse wieder. Es ist rechteckig und hält das übliche Format der Kabinettscheiben (32 cm hoch, 22 cm breit). Im Vordergrund stehen auf grüner Wiese die drei Schiffmeister in einträchtigem Gespräch: links, von hinten zu sehen, in blau-weissem Gewand der Zürcher Hans Usteri, in der Mitte in rotem Kleid der Schwyzer Hans Dettling, und rechts, gleichfalls rot, der Glarner Casper Landolt. Hinter ihnen sind drei Schiffe zu sehen, mit Säcken beladene Last- oder Ledischiffe, die seeaufwärts ziehen. Die Fähnchen auf dem Heck und die Wappen auf den vollen Segeln weisen auf die Herkunft: vorne das Zürcher vor dem Schwyzer, hinten das Glarner Schiff. Das gegenüberliegende Ufer wird bereichert von einer Kirche und einer Art Turm mit Haus, und dahinter steigt eine Hügelkette auf, wohl der Albis. Das Ganze wird umrahmt von zwei Renaissance-Pilastern. In den Zwickeln zeigen sich ein bärtiger König und eine Königin. Unten schliesslich sind die Wappen der drei Schiffmeister platziert.

Man weiss von ihnen nur wenig. Der Zürcher Hans Usteri war der dritte Sohn des in Kappel gefallenen Fischers Jakob Usteri. Der Schwyzer Hans Dettling trieb Warenhandel auf eigene Rechnung und begegnet deswegen verschiedentlich in den Akten. Im Oktober 1569 beklagte er sich vor den sieben Orten, er sei in einem Prozess in Walenstadt in seinen Rechten verkürzt worden. Dettling, wie auch Usteri, blieben noch jahrelang im Amt, wenn auch nicht unangefochten, während der Glarner Landolt 1553 nicht mehr ernannt worden ist. Auch er hat mehrfach für behördliche Umtriebe gesorgt: 1532 stand er vor dem Rat wegen Friedensbruchs, 1550 ging ihm seine Frau durch, und 1555 erregte er Anstoss, weil er die Tochter des Schiffmeisters Alexander Elmer in Bilten in seinem Haus wohnen liess. Sie wurde in den Turm gelegt und Landolt mit ihr gebüsst. Aber das bewirkte wenig, denn 1558 wohnte die junge Frau schon wieder unter seinem Dach, und Landolt gab zu Protokoll, er bringe sie einfach nicht von sich weg. Das Problem löste sich, als er ein Jahr danach verstarb.

Die drei Meister waren es wohl, welche das Gemälde in Auftrag gaben. Aber wem? Die Glasscheibe stammt vermutlich aus einer Zürcher Werkstatt, aber über den Maler kann nicht Sicheres gesagt werden. Auch wem sie geschenkt wurde, wissen wir nicht. Darauf, dass sie 1548 entstanden ist, haben wir derzeit keinen anderen Hinweis als die aufgemalte Jahreszahl. Nun steht diese an einem ungewöhnlichen Ort, in der Szenerie, nicht bei der Schrift, was die Frage aufwirft, ob sie nicht dem Jahr der Entstehung entspreche, sondern ob die Verhältnisse im Jahr 1548 hätten abgebildet werden sollen. Dagegen spricht allerdings, dass im Zusammenhang mit der Schifffahrts-Einung kein besonderes Ereignis ins Jahr 1548 fiel.

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Revisionen der Oberwasser-Schiffeinung

Diese Ordnung von 1532 hielt bis 1798, dem Ende der Alten Eidgenossenschaft. Aber sie wurde regelmässig revidiert, und immer wieder auch hatte sich die Tagsatzung mit Klagen über Verstösse gegen sie zu befassen. Um das Jahr 1548 ins Auge zu fassen: Am 27. Februar wehrten sich die Kaufleute gegen die ihres Erachtens überhöhten Taxen der Schiffleute. Am 12. Juni beklagten sie, dass die Schiffleute ihre Schiffe überlüden, eigene Ware führten und jene der Kaufleute liegen liessen. Am 30. Juli und am 24. September wurde daran erinnert, dass die Schifleute selbst keinen Handel treiben sollten. Aber auch untereinander kam es zu Disputen. So monierte am 16. August 1558 Glarus, dass sich der Zürcher Schiffmeister Hans Usteri und sein Schwyzer Kollege Hans Dettling – also zwei der auf dem Glasgemälde abgebildeten Männer –nicht an ihren "Eidzettel", ihr Pflichtenheft, hielten, indem sie ihr Amt nicht selbst ausübten, sondern sich durch Knechte vertreten liessen, die nicht viel von Schifffahrt verstünden. Im 18. Jahrhundert musste das Mitnehmen von Pulver und das Tabakrauchen auf den Schiffen verboten werden. Insgesamt aber bewährte sich diese Ordnung: Sie spielte eine wichtige Rolle für den Güterverkehr zwischen Zürich, der südöstlichen Schweiz, Italien und auch Übersee.

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Hitlers Zugriff auf das Glasgemälde

Was aber geschah mit diesem farbigen Kleinod, das von der frühneuzeitlichen Warenverkehrsordnung auf dem Zürichsee erzählt? Wo die Scheibe über all die Jahrhunderte hinweg hing, ist noch nicht erhellt. Fest steht, dass sie im 19. Jahrhundert in die berühmte Gemäldesammlung des Kölner Barons Albert von Oppenheim gelangte. Nach dessen Tod wurde sie 1914 oder 1917 in Berlin versteigert. 1937 tauchte sie in der Sammlung des Unternehmers Oscar Bondy (1870–1944) auf, der in der Tschechoslowakei Zuckerfabriken betrieb – weshalb er auch "Zuckerbondi" genannt wurde –, nach 1918 tschechoslowakischer Bürger war, aber in Wien lebte. Dank ausgedehnter Recherchen des Schiffleuten-Zünfters Edgar Heggli und der hilfreichen Unterstützung von Anita Stelzl-Gallian vom österreichischen Büro der Kommission für Provenienzforschung kennen wir ihren späteren Weg etwas besser. Nach der Annexion Oesterreichs durch Nazi-Deutschland im März 1938 gelang es Bondy, jüdischer Herkunft, über die Schweiz in die USA zu emigrieren. Vieles musste er in seiner Wohnung am Schubertring 3 zurücklassen. Hitler liess jüdisches Vermögen arisieren. Schon unmittelbar nach dem "Anschluss" Österreichs wurden einzelne Kunstwerke Bondys "sichergestellt", am 1. Juli 1938 sowie 1939 zog die "Zentralstelle für Denkmalschutz" weitere Werke ein und übergab sie zur Verwahrung dem Zentraldepot des Kunsthistorischen Museums in der Neuen Burg, Wien. Der Beschlagnahmung unterlag auch unsere Glasscheibe, die einmal mit "3 Kaufleute mit Schiffen", ein andermal mit "Kleines Schweizer Glasgemälde, darstellend den Vierwaldstättersee und drei Männergestalten" beschrieben wurde. Diese Kunstwerke standen dann, unter "Führervorbehalt", zur kostenfreien Verteilung auf die österreichischen Museen bereit. Der Kunsthistoriker Hans Posse, ab Juli 1939 Sonderbeauftragter für den Aufbau einer Sammlung für das in Linz an der Donau geplante Museum Hitlers, sah Bondys Glasgemäldesammlung nicht für das "Führermuseum", sondern für das Kunstmuseum Linz vor. Nach der Besetzung der Tschechoslowakei durch die Nazis wurde Bondy als Angehöriger des "Protektorats Böhmen und Mähren" betrachtet. Aufgrund der Verordnung über den Verlust der Protektoratsangehörigkeit vom 2. November 1942 verfiel seine Sammlung definitiv dem Deutschen Reich. Bondy verstarb am 3. Dezember 1944 in New York.

Nach der Befreiung Deutschlands beschlagnahmte die amerikanische Armee im Mai 1945 die geraubten Kunstwerke, darunter auch unsere Zürichsee-Glasscheibe, die nach München zum "Central Collecting Point" gebracht wurde. Bondys Witwe und Erbin Elisabeth Bondy wünschte, dass ihre Sammlung in die USA überführt würde. Doch die Rückgabe an die rechtmässige Eigentümerin gestaltete sich als schwierig. Erst 1947 wurde über die Restituierung entschieden, und 1948 wurde sie umgesetzt. Am 28. Februar 1949 liess Elisabeth Bondy die wiedererlangten Kunstgegenstände in New York versteigern. 1950 ging die Scheibe ins Eigentum des Auslandschweizers, Unternehmers und Philanthropen Hermann Charles Honegger (1890–1974) über, der über eine bedeutende Privatsammlung verfügte, und konnte so von Paul Boesch 1952 im Zürcher Taschenbuch beschrieben werden. 1975 wurde sie durch die Galerie Sibylle Kummer an der Kunst- und Antiquitätenmesse von Basel zum Verkauf angeboten und an eine Privatperson veräussert; von deren Erben ging sie dann im vergangenen Jahr ins Eigentum der Zunft zur Schiffleuten über. Es ist ihr bei weitem ältester erhaltener Gegenstand.

 

Das Glasgemälde im Hotel Storchen

Ohne den Kappeler Reformationskrieg, der 1532 zur Oberwasser-Schiffeinung führte, gäbe es dieses Glasgemälde wohl nicht. Es ist über die Jahrhunderte hinweg nicht untergegangen und hat selbst dem Raubkunstfrevel der Nazis getrotzt. Allerdings hat es, was bei seiner bewegten Geschichte nicht verwundert, stärkere Schäden erlitten; nach einem wüsten Unfall wurden auch noch grobe restauratorische Vergehen begangen. Nun hat Glas Mäder in Rüschlikon die Scheibe aber aufs sorgfältigste gereinigt und fachmännisch konserviert. Leimresten wurden abgetragen, Verklebungen beseitigt, Fehlstellungen behoben, und mit lichtechten Kaltfarben wurden kleinste Stellen nachgetupft. Retuschen, ja; nur die einst aus der Scheibe gerissenen Schuppen wurden nicht ersetzt, sie gehören als bleibende Narben zur Geschichte dieses Glasgemäldes. In bestmöglich erneuerter Form wird es im Hotel Storchen, dem Zunfthaus der Zürcher Schiffleute, dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Mit der Rückkehr an den Zürichsee schliesst sich ein eigenartiger Kreis.

 

Ausführlicher ist die Schiffmeistergesellschaft dargestellt in: Thomas Sprecher, Geschichte der Zunft zur Schiffleuten von Zürich 1336–2017, Zürich 2017, ISBN 978-3-033-06317-4.

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